• Welche Wartefrist besteht nach dem Beitritt?
Wir haben keine Wartefrist. Die Mitgliedschaft ist spätestens am nächsten Arbeitstag nach Eingang der Anmeldung aktiv. Bei Gestattung des Lastschrifteinzugs sind Sie sofort leistungsberechtigt, bei Eigenüberweisung können Sie unsere Leistungen ab Zahlungseingang in Anspruch nehmen.
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• Müssen Vermieter von mehreren Wohnungen einen erhöhten Mitgliedsbeitrag bzw. Zuschläge entrichten ?
Nein !
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• Wie wird der Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr berechnet?
Die Mitgliedschaft ist nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf 365 Tage ausgelegt. Soweit die Mitgliedschaft ungekündigt bleibt, wäre der nächste Beitrag folglich erst wieder 1 Jahr nach dem Beitritt zu entrichten.
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• In welcher Weise erfolgen die Beratungen?
Die Beratungen erfolgen telefonisch
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• Fallen bei der Inanspruchnahme telefonischer Beratung irgendwelche Honorare an?
Nein.
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• Handelt es sich bei den V V D-Rufnummern um gebührenteure Sonderrufnummern?
Nein.
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• Zu welchen Zeiten ist der V V D-Mitgliederservice telefonisch zu erreichen?
Unsere Beratungszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 9.30 – 17.00 Uhr und Freitag von 9.30 – 12.30 Uhr.
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• Werden schriftliche Unterlagen geprüft?
Ja. Zu prüfende schriftliche Unterlagen sind entweder per Fax oder in Kopie auf dem Postweg einzureichen.
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• Fallen für die Prüfung schriftlicher Unterlagen zusätzliche Kosten an?
Nein.
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• Werden Probleme abgehandelt, die bereits vor dem Beitritt eingetreten sind?
Ja.
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• Gibt es Begrenzungen in der Beratungsanzahl?
Nein.
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• Erfolgt die Beratung auch schriftlich?
Die Mitgliedschaft sieht keine schriftliche Beratung vor. Soweit Sie eine schriftliche Beratung wünschen, ist dies aber generell möglich.
Für den Mehraufwand stellen wir eine Schreibgebühr von 30,00 EUR pro DIN-A 4 Seite in Rechnung.
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass abhängig von der Problemstellung für eine umfassende Beratung eine mehrseitige Beratung erforderlich sein kann.
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• Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
Keine. Die Mitgliedschaft kann jederzeit beendet werden.
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• Was ist unter der Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung zu verstehen?
Die Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung beinhaltet keine Beratung, alle anderen Leistungen können jedoch genutzt werden.
Die Mitgliedschaft mit reduzierter Leistung ist für Vermieter gedacht, die meinen, in absehbarer Zeit keinen Beratungsbedarf zu haben. Tritt Beratungsbedarf ein, kann sofort in die Mitgliedschaft mit voller Leistung gewechselt werden.
Andererseits können Mitglieder mit voller Leistung, die meinen, künftig keinen Beratungsbedarf mehr zu haben, zum Ablauf der Mitgliedschaftsperiode in die reduzierte Leistung wechseln.
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• Fällt bei einem Wechsel der Mitgliedschaft eine erneute Aufnahmegebühr an?
Nein.
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• Ist die Mitgliedschaft auf andere Personen, z.B. Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen übertragbar?
Die Mitgliedschaft hat nur für Sie sowie Ihren/Ihre Ehe- bzw. Lebenspartner/in Gültigkeit.
Falls Sie jemanden bevollmächtigen, der für Sie handeln soll, geben Sie das bitte auf dem Anmeldevordruck an.
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• Übernimmt der V V D den Schriftverkehr gegenüber meinem Mieter, dem Rechtsanwalt meines Mieters oder meiner Hausverwaltung?
Die Mitgliedschaft selbst beinhaltet keinen Schriftverkehr.
Soweit es von Ihnen gewünscht wird, dass wir für Sie den Schriftverkehr führen, ist dies generell möglich. In diesem Fall müssen wir Ihnen allerdings unseren Aufwand in Rechnung stellen.
Für die Erstellung von individuellen Schriftsätzen vereinbaren wir i.d.R. Pauschalsummen.
Somit wissen Sie bereits vor einer evtl. Auftragserteilung, welche Kosten für die zusätzliche Leistung anfallen würden.
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• Stehen Formulare und Musterschreiben zur Verfügung?
Ja. Der Großteil unserer Musterschreiben, wie Abmahnung, Mieterhöhung, Kündigung usw., ist kostenlos.
Mietvertragsformulare, Mietaufhebungsverträge und Übergabeprotokolle sind kostenpflichtig.
Wir investieren sehr viel Arbeit und Zeit in die Erstellung und Pflege unserer Formulare. Die Mietvertragsformulare werden, soweit durch geänderte Rechtsprechung nötig, u.U. mehrmals im Jahr überarbeitet. Wir empfehlen deswegen nicht auf Vorrat, sondern nur bedarfsgerecht zu bestellen.
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• Werden Mietvertragsformulare und Musterschreiben an Nichtmitglieder abgegeben?
Nein.
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• Ist durch den V V D die Bonitätsprüfung potenzieller Mietinteressenten möglich?
Ja.
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• Ist durch den V V D die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen möglich?
Ja.
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Zielgabe und Ergebnis im Einklang.
Der V V D wurde 1997 in München von Rechtsanwälten und Immobilieneigentümern gegründet, um Vermietern in mietrechtlichen Fragen und Problemen außergerichtliche Hilfe zu leisten. Zielgabe damals wie heute: Hilfesuchende Vermieter uneigennützig, bei günstigen und fairen Mitgliedschaftsrahmenbedingungen zu unterstützen.
In welchem Ort, Stadt oder Land Sie auch leben, mittels unserer telefonischen Beratung sind Sie in der Lage, Ihre mietrechtlichen Angelegenheiten von zu Hause aus zu erledigen. Günstiger, fairer und bequemer geht es nicht.
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Soweit Sie zur V V D-Mitgliedschaft noch Fragen haben, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt zum V V D-Mitgliederservice: 08703 – 90 63 30 auf.
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