Kündigung – Rechtzeitiger Zugang

Immer wieder streiten Mieter und Vermieter zu dem Thema, ob eine Kündigung noch nach 18 Uhr rechtzeitig ist. Das LG Krefeld hat hier mit Urteil vom 21.September 2022 nochmals deutlich entschieden, dass bis um 18 Uhr in den Briefkasten eingeworfene Briefe die Rechtsprechung noch als am selben Tag zugehend angesehen hat. Entsprechend gelten zur Unzeit, nämlich nach 18 Uhr, eingegangene Erklärungen auch via SMS auch dann erst am nächsten Tag zugegangen, wenn der Empfänger einer SMS in der Regel durch einen Hinweiston auf den Eingang einer Nachricht in seinem Machtbereich aufmerksam gemacht wird. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter nach 18 Uhr gekündigt und den Mieter auf das Schreiben hingewiesen. Dies wurde als nicht ausreichend angesehen.
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