Allgemein
Kündigung – Rechtzeitiger Zugang
Immer wieder streiten Mieter und Vermieter zu dem Thema, ob eine Kündigung noch nach 18
Uhr rechtzeitig ist. Das LG Krefeld hat hier mit Urteil vom 21.September 2022 nochmals
deutlich entschieden, dass bis um 18 Uhr in den Briefkasten eingeworfene Briefe die
Rechtsprechung noch als am selben Tag zugehend angesehen hat. Entsprechend gelten zur
Unzeit, nämlich nach 18 Uhr, eingegangene Erklärungen auch via SMS auch dann erst am
nächsten Tag zugegangen, wenn der Empfänger einer SMS in der Regel durch einen
Hinweiston auf den Eingang einer Nachricht in seinem Machtbereich aufmerksam gemacht
wird.
In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter nach 18 Uhr gekündigt und den Mieter auf
das Schreiben hingewiesen. Dies wurde als nicht ausreichend angesehen.