Tierhaltung – Höhere Mietkaution

Mit einem interessanten Fall hatte sich das AG Köpenick am 13.September 2022 auseinandergesetzt. Es ging nämlich um die Frage, ob man eine höhere Kaution verlangen kann, wenn der Vermieter der Immobilie eine Tierhaltung in der Wohnung genehmigt. Das Gericht ging erstmal davon aus, dass generell die Hundehaltung der Zustimmung bedarf. Das Gericht wies auch darauf hin, dass Hunde, anders als Katzen, ihre Krallen nicht einziehen können, sodass grundsätzlich (so wörtlich im Urteil) eine erhöhte Beschädigungsgefahr für ein hochwertiges und auch neues Holzparkett anzunehmen ist. Die Höhe der Kautionsbegrenzung wurde auch nicht deswegen eingeführt, um als Grenze zu bleiben sondern es sollte ein Ausgleich geschaffen werden, für die jeweiligen Interessen der Vertragsparteien im Rahmen ihres Rechtskreises. Hundehaltung ist eine zusätzliche Benutzung der Mietwohnung (So Ausführungen des Unterzeichners) und können deswegen zu einer erhöhten Kaution führen. Im Einzelfall sollte dies mit einem Mitarbeiter des Vermietervereins abgesprochen werden.
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