Allgemein
Tierhaltung – Höhere Mietkaution
Mit einem interessanten Fall hatte sich das AG Köpenick am 13.September 2022
auseinandergesetzt. Es ging nämlich um die Frage, ob man eine höhere Kaution verlangen
kann, wenn der Vermieter der Immobilie eine Tierhaltung in der Wohnung genehmigt. Das
Gericht ging erstmal davon aus, dass generell die Hundehaltung der Zustimmung bedarf. Das
Gericht wies auch darauf hin, dass Hunde, anders als Katzen, ihre Krallen nicht einziehen
können, sodass grundsätzlich (so wörtlich im Urteil) eine erhöhte Beschädigungsgefahr für
ein hochwertiges und auch neues Holzparkett anzunehmen ist. Die Höhe der
Kautionsbegrenzung wurde auch nicht deswegen eingeführt, um als Grenze zu bleiben
sondern es sollte ein Ausgleich geschaffen werden, für die jeweiligen Interessen der
Vertragsparteien im Rahmen ihres Rechtskreises. Hundehaltung ist eine zusätzliche
Benutzung der Mietwohnung (So Ausführungen des Unterzeichners) und können deswegen
zu einer erhöhten Kaution führen. Im Einzelfall sollte dies mit einem Mitarbeiter des
Vermietervereins abgesprochen werden.