Allgemein
Fristlose Kündigung – Flüchtlingsaufnahmen
Das AG München hat wahrscheinlich die erste Entscheidung zu dem Rechtsproblem erlassen,
ob Mieter jederzeit Personen aufnehmen dürfen. Es ging um die aus der Ukraine geflüchteten
Personen, eine 74-jährige Großmutter und der 15-jährige Enkelin. Der Vermieter kündigte
dem Mieter wegen zweckwidrigen Gebrauch. Bekanntlich müssen Untervermietungen nach
den meisten Mietverträgen genehmigt werden oder der Mieter hat ein Recht auf
Untervermietung, wenn ein triftiger Grund vorliegt, beispielsweise der/die Lebensgefährte/in
wird aufgenommen, Pflegeperson usw. Mieter argumentierte im Gerichtsverfahren, dass er in
240 qm² lebt. Er hat noch zwei Töchter, die ebenfalls in dem Haus leben. Er hat aber genug
Platz für die Großmutter und für das Enkelkind der Großmutter aus der Ukraine. Der
Vermieter blieb bei seinem Standpunkt, dass hier ein Kündigungsgrund vorliegt. Das AG
München verurteilte ihn zur Räumung. Wie der Rechtsstreit weitergeht, werden wir sehen.