Gewalttätiger Mieter – Räumungsfrist kann verkürzt werden

Eine Entscheidung vom AG Kreuzberg sollten doch viele Vermieter kennen. In einem vom AG Kreuzberg zu entscheidenden Fall hatte der Mieter noch während der Räumungsfristzeit den Nachbarn erheblich bedroht und versuchte sogar, die Wohnungstür einzuschlagen. Die Räumungsfrist wurde vom Gericht wegen Verschulden des Mieters verkürzt.
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