Allgemein
Gewalttätiger Mieter – Räumungsfrist kann verkürzt werden
Eine Entscheidung vom AG Kreuzberg sollten doch viele Vermieter kennen. In einem vom
AG Kreuzberg zu entscheidenden Fall hatte der Mieter noch während der Räumungsfristzeit
den Nachbarn erheblich bedroht und versuchte sogar, die Wohnungstür einzuschlagen. Die
Räumungsfrist wurde vom Gericht wegen Verschulden des Mieters verkürzt.