Nach § 72 GEG wird der Betrieb von Heizkessel und Ölheizungen verboten. Gemeint sind mit dem Gesetz nur die sog. Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht aber Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Allerdings gilt die klare Regelung, dass Gebäudeeigentümer die ihre Heizkessel mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betreiben, nicht mehr betreiben dürfen wenn sie vor dem 01.01.1991 zur […]