Diese Heizkessel und Ölheizungen sind seit 01.01.1991 verboten.

Nach § 72 GEG wird der Betrieb von Heizkessel und Ölheizungen verboten. Gemeint sind mit dem Gesetz nur die sog. Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht aber Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Allerdings gilt die klare Regelung, dass Gebäudeeigentümer die ihre Heizkessel mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betreiben, nicht mehr betreiben dürfen wenn sie vor dem 01.01.1991 zur Aufstellung kamen oder vor dem 01.01.1991 installiert worden sind. Gleichen gilt, wenn sie nach diesem Zeitpunkt
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