Heizung
Diese Heizkessel und Ölheizungen sind seit 01.01.1991 verboten.
Nach § 72 GEG wird der Betrieb von Heizkessel und Ölheizungen verboten. Gemeint sind
mit dem Gesetz nur die sog. Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht aber
Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Allerdings gilt die klare Regelung, dass
Gebäudeeigentümer die ihre Heizkessel mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
betreiben, nicht mehr betreiben dürfen wenn sie vor dem 01.01.1991 zur Aufstellung kamen
oder vor dem 01.01.1991 installiert worden sind. Gleichen gilt, wenn sie nach diesem
Zeitpunkt