Mietvertrag
Langfristige Mietverträge können trotzdem
jederzeit kündbar sein
Ein Thema welches uns als Mietexperten immer wieder berührt und betrifft ist, dass oftmals
langfristige Mietverträge durch Fehler zu Beginn des Mietvertragsabschlusses oder während
der Mietdauer kündbar werden. Es gibt hier unglaubliche Fallen, die die meisten Vermieter
und Mieter nicht kennen.
Ein Kündigungsgrund könnte sich daraus ergeben, dass mögliche mündliche Zusagen
getroffen worden sind, die in dem Mietvertrag nicht aufgenommen wurden. Lassen Sie einen
Experten prüfen, ob sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag ergibt.
Geprüft werden muss, ob auch während der Mietzeit derartige mögliche Nebenabreden
getroffen wurden. Mögliche Nebenabreden können Vereinbarungen über Renovierungen sein,
die der Mieter/Vermieter übernimmt oder Änderungen der Mietfläche oder Änderungen sein,
die den Mietvertrag insgesamt betreffen. Dies sollte ein Experte prüfen, wenn eine derartige
Vereinbarung getroffen worden ist, ist der Mietvertrag eventuell kündbar.
Für Vermieter kann diese Situation einen ganz großen Schaden bedeuten. Auch für Käufer
von Immobilien, wenn diesem im Kaufvertrag zugesichert wird, dass langfristige Verträge
existieren, die aber in Wirklichkeit kündbar wären.
Lassen Sie deswegen vor dem Kauf der Immobilie, dies von einem Experten des
Vermietervereins prüfen und lassen Sie sich zusichern, dass kein Verstoß gegen die
Schriftformpflicht eingetreten war.
Wie gefährlich derartige Fehler sind, zeigt folgendes Beispiel:
Ein Großvermieter riskierte eine Kündigung, weil er zum Beginn des Mietvertrages einen
kleinen Raum in dem großen Mietobjekt, aufgrund einer mündlichen Vereinbarung, für sich
privat behielt. Diese Vereinbarung war im Vertrag nicht aufgenommen. Der Mieter berief sich
auf das Kündigungsrecht und die Kündigung ging zugunsten des Mieters durch!