Langfristige Mietverträge können trotzdem
jederzeit kündbar sein

Ein Thema welches uns als Mietexperten immer wieder berührt und betrifft ist, dass oftmals langfristige Mietverträge durch Fehler zu Beginn des Mietvertragsabschlusses oder während der Mietdauer kündbar werden. Es gibt hier unglaubliche Fallen, die die meisten Vermieter und Mieter nicht kennen. Ein Kündigungsgrund könnte sich daraus ergeben, dass mögliche mündliche Zusagen getroffen worden sind, die in dem Mietvertrag nicht aufgenommen wurden. Lassen Sie einen Experten prüfen, ob sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag ergibt. Geprüft werden muss, ob auch während der Mietzeit derartige mögliche Nebenabreden getroffen wurden. Mögliche Nebenabreden können Vereinbarungen über Renovierungen sein, die der Mieter/Vermieter übernimmt oder Änderungen der Mietfläche oder Änderungen sein, die den Mietvertrag insgesamt betreffen. Dies sollte ein Experte prüfen, wenn eine derartige Vereinbarung getroffen worden ist, ist der Mietvertrag eventuell kündbar. Für Vermieter kann diese Situation einen ganz großen Schaden bedeuten. Auch für Käufer von Immobilien, wenn diesem im Kaufvertrag zugesichert wird, dass langfristige Verträge existieren, die aber in Wirklichkeit kündbar wären. Lassen Sie deswegen vor dem Kauf der Immobilie, dies von einem Experten des Vermietervereins prüfen und lassen Sie sich zusichern, dass kein Verstoß gegen die Schriftformpflicht eingetreten war. Wie gefährlich derartige Fehler sind, zeigt folgendes Beispiel: Ein Großvermieter riskierte eine Kündigung, weil er zum Beginn des Mietvertrages einen kleinen Raum in dem großen Mietobjekt, aufgrund einer mündlichen Vereinbarung, für sich privat behielt. Diese Vereinbarung war im Vertrag nicht aufgenommen. Der Mieter berief sich auf das Kündigungsrecht und die Kündigung ging zugunsten des Mieters durch!
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