Mieterhöhung: Staffelmiete

Eine Sonderform der Mieterhöhung ist die Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag. Sie müssen sich nicht bei einer gewünschten Mieterhöhung um den Mietspiegel, um Vergleichsmiete oder Mietgutachter kümmern. Sie können im Mietvertrag eine Mieterhöhung für regelmäßige Zeitabschnitte festlegen. Voraussetzung ist, wie soeben ausgeführt ,die Vereinbarung im Mietvertrag. Im Mietvertrag müssen alle Vereinbarungen ,die die Staffelmiete betreffen enthalten sein. Noch mal zur Klarstellung:
Vorteil der Staffelmiete :
Keine Kontrolle nach dem Mietspiegel!
Kein Suchen nach Vergleichsmieten!
Kein teurer Mietpreisgutachter!
Die Staffelmiete wird fest im Mietvertrag vereinbart. Das Datum ist fest.
Eine Besonderheit gilt für den gewerblichen Mietvertrag: In diesem kann die Staffelmiete auch prozentual enthalten sein! Im Wohnraum – Mietrecht muss der Betrag erwähnt werden!
Nachteil bei Vereinbarung einer Staffelmiete :
Sie dürfen die Staffelmiete nicht mehr aus anderen Gründen erhöhen . Wenn sie Modernisierungsmaßnahmen planen und die Kosten umlegen wollen ist dies nicht möglich!
Bei einer Staffelmiete müssen Sie auch die Mietpreisgrenzen durch eine Mietpreisbremse,die in ihrer Gemeinde eventuell existiert beachten! Achtung manche Gemeinden haben hier gewisse Grenzen eingeführt.
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