Enorme Schimmelschäden drohen

Aufgrund der Energiesituation in Deutschland wird den Mietern geraten, möglichst wenig zu heizen. Allerdings muss im Zusammenhang mit diesem Hinweis schnellstens seitens der Vermieter ein Hinweis an die Mieter erfolgen, dass durch das mangelhafte Beheizen der Mieträume, Schimmelschäden entstehen können. Hintergrund ist, die im Wohnraum bestehende Luftfeuchtigkeit, wenn Personen sich in ihm aufhalten. Deswegen können wir in der Praxis besonders viele Schimmelschäden in Schlafräumen feststellen, die dadurch hervorgerufen worden sind, dass nicht geheizt wurde. Die Feuchtigkeit, die der Mensch beim Schlafen von sich abgibt, erzeugt Feuchtigkeit, da die Luft nicht mehr, wenn sie nicht mehr warm ist, keine Feuchtigkeit aufnimmt. Diese Feuchtigkeit führt dazu, dass sie sich an den kältesten Stellen im Raum – oft an den Fensterecken und in den oberen Ecken an der Decke niederschlägt. Der Schimmel ist in solchen Fällen nicht vom Vermieter, sondern vom Mieter verursacht! Derartige Probleme in Mieträumen, hervorgerufen durch zu mangelhaftes Heizen führt auch dazu, dass, da der Vermieter, zu Recht, wenn der hier geschilderte Tatbestand vorliegt, die Schimmelschäden nicht als Bausubstanzfehler anerkennt und es in einem Rechtsstreit enden wird. Diese Rechtsstreitigkeiten sind im Übrigen sehr teuer, da meist ein Gutachten eingeholt werden muss, um die Schimmelursache festzustellen. Als Vorstand des Vermietervereins empfehle ich daher dringend Mieter in einem Schreiben auf dieses Rechtsproblem darauf hinzuweisen und ich empfehle weiterhin, den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Sie können Sich auch, wenn Sie das Problem schon betrifft, bei uns beraten lassen:
Consent Management Platform von Real Cookie Banner