Arbeitstättenrichtlinienverordnung: Gewerberaum

Achtung wichtiger Hinweis für Gewerberaum-Vermieter: Die meisten Vermieter von Gewerberaum kennen die Arbeitsstättenrichtlinien- Verordnung nicht. Bei der Vermietung von Gewerberaum muss die Arbeitstättenverordnung eingehalten sein. Wer beispielsweise in den Geschäftsräumen Männer und Frauen anstellt, muss für getrennte Toilettenanlagen sorgen. Der Unterzeichner hat vor einigen Jahren einen Rechtsstreit geführt bei dem in einem Top-Zentrum ein Laden mit einer Monatsmiete von 50.000 € vermietet war. Nach einigen Jahren kam der Mieter auf die Idee ,dass die Toilettenräume nicht der Arbeitsstättenrichtlinienverordnung entsprachen. Der Mieter wusste dass auch ein erweiterter Bau für die Toilettenanlage nicht möglich ist. Er kündigte darauf hin das langfristigem Mietverhältnis und erhielt Recht.
Consent Management Platform von Real Cookie Banner