Allgemein
Kellerlagerung – Mieter verletzen das Mietrecht
Viele Mieter wissen nicht, dass folgendes im Keller nicht gelagert werden darf:
– Lacke
– Farben mit Lösungsmitteln
– Desinfektionsmittel
– Öle wie Motoröl
– Alte Zeitungen und Papier
– Kleidung
– Matratzen
Es empfiehlt sich, in die Hausordnung derartige Tatbestände aufzunehmen. Insbesondere, was
sie nicht wünschen, das im Keller gelagert wird. Ein besonderer Hinweis gilt auch, dass im
Keller keine Fahrräder im Kellerraum gelagert werden sollten, da die Herabschaffung der
Fahrräder meist zu Schäden im Treppenabgang führt. Auch sollten Sie klären und im
Mietvertrag erwähnen, dass der Kellerraum nicht als
– Schlafraum
– Hobbyraum
– Werkstatt oder
– Verkaufslager
benutzt werden darf. Wenn Sie das anfänglich im Mietvertrag regeln, haben Sie später keine
Probleme.