Kellerlagerung – Mieter verletzen das Mietrecht

Viele Mieter wissen nicht, dass folgendes im Keller nicht gelagert werden darf: – Lacke – Farben mit Lösungsmitteln – Desinfektionsmittel – Öle wie Motoröl – Alte Zeitungen und Papier – Kleidung – Matratzen Es empfiehlt sich, in die Hausordnung derartige Tatbestände aufzunehmen. Insbesondere, was sie nicht wünschen, das im Keller gelagert wird. Ein besonderer Hinweis gilt auch, dass im Keller keine Fahrräder im Kellerraum gelagert werden sollten, da die Herabschaffung der Fahrräder meist zu Schäden im Treppenabgang führt. Auch sollten Sie klären und im Mietvertrag erwähnen, dass der Kellerraum nicht als – Schlafraum – Hobbyraum – Werkstatt oder – Verkaufslager benutzt werden darf. Wenn Sie das anfänglich im Mietvertrag regeln, haben Sie später keine Probleme.
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