Allgemein
Fristlose Kündigung wg. Nichtzahlung der enormen
Nebenkostennachforderung möglich?
Aufgrund der erhöhten Energiepreise kann praktisch jeder Vermieter davon ausgehen, dass
erhöhte Nachzahlungen auf die Mieter zukommen. Die Nachzahlung können oft 2
Monatsmieten erreichen. Es können dann der Tatbestand der fristlosen Kündigung aus § 543
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) BGB vorliegen.
Der Tatbestand gilt allerdings nicht für die Nachforderung, weil es sich anders als bei den
Vorauszahlungen um eine Einmalzahlung handelt.
Auch soweit Vermieter überlegen, ob sie bei Nichtzahlung ordentlich kündigen – was auch
möglich wäre. Hier gilt, dass nach § 543 Abs. 2 BGB auf die Schuldhaftigkeit der
Pflichtverletzung des Mieters abzustellen ist. Soweit der Mieter vorträgt, dass der Geldmangel
unverschuldet ist, kann er die Kündigung abwehren. Allerdings gehe ich davon aus, dass hier
Urteile kommen werden, die das Kündigungsrecht auch in diesem Fall völlig wegnehmen. Es
kommt also auf die schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters an. Er müsste also nachweisen,
um die Ausführung nochmal klarzustellen, dass er unverschuldet in Geldmangel geraten ist.
Hier ist die Rechtsprechung abzuwarten. Eine Kündigung würde ich nicht riskieren.