Allgemein
Mietschulden – Vermieterpfandrecht
Viele Mieter, aber leider auch viele Vermieter, kennen das Vermieterpfandrecht nicht. Sobald
der Mieter Schulden hat, weil er seine Miete oder Nebenkosten nicht bezahlte, oder falls Sie
einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter, aufgrund von Beschädigung haben, die der
Mieter verursachte, steht Ihnen als Vermieter ein Vermieterpfandrecht zu.
Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle von dem Mieter in die Mieträume eingebrachten
Sachen. Die Sachen müssen zudem in seinem Eigentum stehen. Unter „Sachen“ versteht der
Gesetzgeber nur bewegliche Sachen, also Fernsehgerät, Computer usw. Es gibt aber
unpfändbare Sachen, wie die Kleidung, Wäsche, Betten, Briefe, persönliche Gegenstände.
Damit der Vermieter sein Pfandrecht durchsetzen kann, muss er die Erklärung gegenüber dem
Mieter abgeben, dass er aufgrund der Mietschulden nunmehr ein Pfandrecht geltend macht.
Der Mieter darf dann diese Gegenstände aus der Wohnung nicht mehr herausschaffen. Er
kann das Pfandrecht ablösen, indem er die offene Forderung bezahlt. Besonders dramatisch
sind die Fälle, die ich als Anwalt im Gewerberaummietrecht erlebt habe. Hier waren die Fälle
immer die gleichen, dass am Wochenende, an Pfingsten, an Ostern die Mieter heimlich,
aufgrund ihrer finanziellen, desaströsen Lage versucht haben, heimlich auszuziehen. Nach §
289 ist dies eine strafbare Handlung und man kann sogar die Polizei holen und notfalls auch
die Zufahrten versperren.