Mietschulden – Vermieterpfandrecht

Viele Mieter, aber leider auch viele Vermieter, kennen das Vermieterpfandrecht nicht. Sobald der Mieter Schulden hat, weil er seine Miete oder Nebenkosten nicht bezahlte, oder falls Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter, aufgrund von Beschädigung haben, die der Mieter verursachte, steht Ihnen als Vermieter ein Vermieterpfandrecht zu. Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle von dem Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen. Die Sachen müssen zudem in seinem Eigentum stehen. Unter „Sachen“ versteht der Gesetzgeber nur bewegliche Sachen, also Fernsehgerät, Computer usw. Es gibt aber unpfändbare Sachen, wie die Kleidung, Wäsche, Betten, Briefe, persönliche Gegenstände. Damit der Vermieter sein Pfandrecht durchsetzen kann, muss er die Erklärung gegenüber dem Mieter abgeben, dass er aufgrund der Mietschulden nunmehr ein Pfandrecht geltend macht. Der Mieter darf dann diese Gegenstände aus der Wohnung nicht mehr herausschaffen. Er kann das Pfandrecht ablösen, indem er die offene Forderung bezahlt. Besonders dramatisch sind die Fälle, die ich als Anwalt im Gewerberaummietrecht erlebt habe. Hier waren die Fälle immer die gleichen, dass am Wochenende, an Pfingsten, an Ostern die Mieter heimlich, aufgrund ihrer finanziellen, desaströsen Lage versucht haben, heimlich auszuziehen. Nach § 289 ist dies eine strafbare Handlung und man kann sogar die Polizei holen und notfalls auch die Zufahrten versperren.
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