Allgemein
Garage und Haus mit einem Mietvertrag vermieten?
Dieser Fehler zieht sich wie ein roter Faden durch das Mietrecht. Spätestens, wenn der
Vermieter die Miete erhöhen will, merkt er, dass er die Garagenmiete gar nicht erhöhen kann,
weil die Vermietung einer Garage keine Wohnraummiete ist, sondern gewerbliche
Vermietung. Es empfiehlt sich, deswegen einen extra Mietvertrag für die Garagenvermietung
zu vereinbaren und möglichst noch in den extra Mietvertrag auf die Trennung der beiden
Rechtsverhältnisse hinzuweisen. Es gibt auch eine gewisse Rechtsprechung, die, selbst wenn
zwei getrennte Verträge vorliegen, eine rechtliche Einheit aus dem Willen der Mieter und
Vermieter herauslesen will. Es ist deswegen empfehlenswert, immer in dem
Garagenmietvertrag darauf hinzuweisen, dass der Vermieter die Garage für sich selbst
behalten will und daher jederzeit die Kündigung, entsprechend den gesetzlichen
Kündigungsvorschriften möglich ist. Im Wohnraummietvertrag darf natürlich keinerlei
Hinweis auf den Garagenmietvertrag kommen. Am besten ist es, und dies ist der Trick, den
wir Ihnen als Mitglied des Vermietervereins geben wollen, schließen Sie den
Wohnraummietvertrag, soweit Sie Ehepartner sind, als Ehefrau und den anderen Mietvertrag,
bzw. den Wohnraummietvertrag, als Ehemann ab. Was meine ich hiermit? Einfach getrennte
Personen nehmen, dann gibt es keine Probleme bei der Kündigung des Garagenmietvertrags.