Garage und Haus mit einem Mietvertrag vermieten?

Dieser Fehler zieht sich wie ein roter Faden durch das Mietrecht. Spätestens, wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, merkt er, dass er die Garagenmiete gar nicht erhöhen kann, weil die Vermietung einer Garage keine Wohnraummiete ist, sondern gewerbliche Vermietung. Es empfiehlt sich, deswegen einen extra Mietvertrag für die Garagenvermietung zu vereinbaren und möglichst noch in den extra Mietvertrag auf die Trennung der beiden Rechtsverhältnisse hinzuweisen. Es gibt auch eine gewisse Rechtsprechung, die, selbst wenn zwei getrennte Verträge vorliegen, eine rechtliche Einheit aus dem Willen der Mieter und Vermieter herauslesen will. Es ist deswegen empfehlenswert, immer in dem Garagenmietvertrag darauf hinzuweisen, dass der Vermieter die Garage für sich selbst behalten will und daher jederzeit die Kündigung, entsprechend den gesetzlichen Kündigungsvorschriften möglich ist. Im Wohnraummietvertrag darf natürlich keinerlei Hinweis auf den Garagenmietvertrag kommen. Am besten ist es, und dies ist der Trick, den wir Ihnen als Mitglied des Vermietervereins geben wollen, schließen Sie den Wohnraummietvertrag, soweit Sie Ehepartner sind, als Ehefrau und den anderen Mietvertrag, bzw. den Wohnraummietvertrag, als Ehemann ab. Was meine ich hiermit? Einfach getrennte Personen nehmen, dann gibt es keine Probleme bei der Kündigung des Garagenmietvertrags.
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