Restmüll des Mieters – Was tun?

Jahrzehntelang bin ich als Anwalt mit dem Problem befasst worden: Was geschieht mit den restlichen Gegenständen, die der Mieter in den Räumen zurücklässt? Noch schlimmer ist das Problem: Was geschieht, wenn Sie als Vermieter das Vermieterpfandrecht geltend machen? Als Tipp kann ich Ihnen nur einen Weg aufzeichnen: Wenn Sie den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Räume beauftragen, liegt meistens dem Räumungsauftrag ein Zahlungstitel, aufgrund von Schulden des Mieters, vor. Aufgrund des Zahlungstitels sollten Sie gleichzeitig mit der Räumung das Inventar pfänden, das in den Räumen zurückbelassen ist. Soweit ich bisher festgestellt habe, hat bisher kein Mietrechtpraktiker den Hinweis erteilt, dass man in einem solchen Fall einfach Übereignung der Gegenstände an sich, zu dem Schätzwert, und wenn dies nur wenige Cent sind, beantragen kann. Dann können Sie getrost die Gegenstände wegwerfen. Ohne Eigentümer zu sein, halte ich es für gefährlich, alle Gegenstände dem Müll zu übergeben. Aus der Praxis ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Mieter sich dann später beschwerte und behauptete, eine Goldkette wäre in dem Müll zurückgeblieben. Es kam zu einem langwierigen Rechtstreit, den der Vermieter allerdings auch gewonnen hatte.
Consent Management Platform von Real Cookie Banner