Mietvertrag wirksam – Auch ohne Mietzahlung!

In einem Wohn- oder Gewerberaummietvertrag muss nicht unbedingt als Gegenleistung eine Mietzahlung vereinbart sein. Die Überlassung eines Raumes zur Nutzung durch einen Dritten, wenn sie kostenlos ist, ist eine Leihe. Überlassung von Räumlichkeiten gegen Geld oder geldwerte Leistungen (!) ist meist ein Mietvertrag. Die geldwerten Leistungen können in vielfacher Art gegeben sein. Sie können in Form von Gartenarbeiten, durch eine Person sein, die in dem Haus wohnen darf und als Gegenleistung im Garten arbeiten muss. Als Gegenforderung gibt es aber auch Beratungsleistungen oder andere ähnliche Leistungen. Letztendlich muss dies ein Experte entscheiden. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne.
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