Mieter, Mietvertrag
Mietzahlungsklage – Der geniale Urkundentrick!
Im Mietrecht gibt es einen Trick den die meisten Vermieter und leider oft auch deren Anwälte
nicht kennen. Es besteht die Möglichkeit meist in nur einem Gerichtsverfahren zu einem
Urteil gegen den Mieter zu kommen, auch wenn der Mieter gegen Ihre Mietforderung
Einwendungen wegen angeblicher Mängel hat.
Reichen Sie einfach eine Urkundenklage ein. Vielen ist unbekannt, dass auch der Mietvertrag
eine Urkunde ist. Bei Urkundenklagen geht das Verfahren viel schneller.
Es gibt keine Beweisaufnahme bei denen dann etwaige Handwerker oder dritte Personen als
Zeugen auftreten und den Rechtstreit lange verzögern.
In der Urkundenklage prüft der Richter nur die Wirksamkeit der Urkunde.
Er prüft ob sich aus der Urkunde die Parteien ergeben und er prüft ob sich aus der Urkunde
die Forderung ergibt und dann erhalten Sie meist ein Urteil. Die Frage ob Mängel vorliegen
wird in einem Nachverfahren geprüft.
Der Vorteil des Urteils liegt darin, dass das Urteil – sogar ohne Sicherheitsleistung – sofort
vollstreckbar ist. Haben Sie erstmal aus dem Urteil vollstreckt hat der Mieter meistens keine
Lust mehr weiterzustreiten.