Tage- und wochenweise Vermietung Ihrer
vermieteten Wohnung durch Mieter – unzulässig

Selbst wenn Sie als Vermieter dem Mieter die Erlaubnis erteilten, eine Untervermietung vornehmen zu dürfen, so beinhaltet diese Erlaubnis nicht eine tageweise Vermietung an Touristen (so auch Urteil des BGH vom 08.01.2014). Der Bundesgerichtshof führt hier aus, dass es sich hier um eine kommerzielle Tätigkeit handelt, die nicht gedeckt sei.
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